Eine wichtige Initiative mit Erstunterzeichnerin Maria Brandstötter erreichte am 5. Mai 2025 den österreichischen Nationalrat (23/BI): Die Anerkennung der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) als Gesundheitsdienstanbieter (GDA) im ASVG §135.
Derzeit befindet sich die Bürgerinitiative in Verhandlung beim Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.
Gesetzliche Anerkennung: Integration der DGKP-Berufsgruppe in §135 ASVG "Ärztliche Hilfe" zur eigenständigen Krankenbehandlung
Leistungskatalog-Erweiterung: Aufnahme pflegerischer Maßnahmen in die Sozialversicherung, darunter:
Qualitätssteigerung: Einzelpersonen als Anbieter fördern die pflegerische Qualität und schaffen ein flächendeckendes Versorgungsnetz
Systementlastung: Krankenhäuser und Arztpraxen werden durch präventive Pflege zu Hause entlastet
Gleichberechtigung: DGKP-Fachkräfte haben wie andere GDAs (Physiotherapie, Logopädie, etc.) 180 ECTS-Punkte Ausbildung und regelmäßige Fortbildungspflicht
Während Physiotherapie €51,06 für 45 Minuten erhält, gibt es für medizinische Hauskrankenpflege nur €10,50 Grundbetrag – eine deutliche Diskrepanz bei vergleichbarer Qualifikation.
Mit über 1.950 Unterstützungsunterschriften zeigt diese Initiative: Österreich braucht eine moderne, gleichberechtigte Pflegelandschaft. Die freiberufliche Diplompflege kann durch kontinuierliche Betreuung medizinische Notfälle reduzieren und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.
Bottom Line: Diese Initiative ebnet den Weg für ein effizienteres Gesundheitssystem, das Pflegefachkräfte als vollwertige Gesundheitsdienstanbieter anerkennt und dadurch Kosten senkt sowie die Versorgungsqualität steigert.
pflege network Geschäftsführer Thomas Maximilian Lener hat zu dieser Bürgerinitiative eine Stellungnahme eingebracht (156/SBI). Zusammengefasst steht dort:
Die Klienten freiberuflicher Pflegekräfte haben bei der Sozialversicherung (Österreichische Gesundheitskasse, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, BVAEB) deutlich schlechtere Konditionen als vergleichbar qualifizierte Berufsgruppen.
Die Stellungnahme im Detail als PDF finden Sie am Ende des Artikels zum Download.
Physiotherapie/Ergotherapie:
Medizinische Hauskrankenpflege:
Während Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden gemäß § 135 ASVG der "Ärztlichen Hilfe gleichgestellt" sind und Tarifverhandlungen führen können, bleiben Pflegekräfte außen vor.
Selbstständige Diplom-Pfleger*innen leisten hochqualifizierte Arbeit: Sie erkennen Verschlechterungen des Gesundheitszustands rechtzeitig, setzen präventive Maßnahmen und fördern Compliance und Adhärenz - das entlastet das gesamte Gesundheitssystem langfristig.
Die aktuelle Regelung macht Pflegekräfte zu "Berufsgruppen zweiter Klasse" in der Sozialversicherung. Eine Gleichstellung würde nicht nur die Gerechtigkeit fördern, sondern auch die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und ausgebildete Fachkräfte zurück in die Versorgung bringen.
Unsere Stellungnahme an das Parlament als PDF zum Download - hier klicken