Die Anerkennung der Diplom-Pflege als Gesundheitsdienstanbieter – Ein Meilenstein im Nationalrat

Von
Thomas Maximilian Lener
23. Juni 2025

Vorhang auf für § 135 ASVG: Am 17. Juni 2025 wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag eingebracht, der das Potenzial hat, das österreichische Pflegesystem grundlegend zu verändern. Initiiert wurde dieser Antrag von Abgeordnetem Ralph Schallmeiner sowie weiteren Unterstützer:innen.

Im Zentrum steht eine zentrale Forderung:

👉 Diplom-Pfleger:innen sollen als eigenständige Gesundheitsdienstanbieter:innen (§135 ASVG) anerkannt werden.

Warum ist das so bedeutsam?

Die Pflege ist längst keine rein ausführende Disziplin mehr. Sie ist Fachdisziplin, Schnittstelle und Stabilisator zugleich – insbesondere in der häuslichen und mobilen Versorgung.

Der Antrag adressiert die dringende Notwendigkeit, die freiberufliche Pflege als systemtragende Säule rechtlich abzusichern, finanziell anzuerkennen und strukturpolitisch zu verankern.

Falls dieser Entschließungsantrag Erfolg hat, würde sich jede:r Diplom-Pfleger:in selbständig machen können und die Klienten würden für die medizinische Hauskrankenpflege von der Sozialversicherung 80% vom Tarif – gleich wie bei Wahlärzten – erstattet bekommen. Es wäre die Geburtsstunde einer neuen Berufsgruppe, eine bundesweit großangelegte Aktivierung und Reaktivierung brachliegender Ressourcen, die Lösung für viele Herausforderungen des Gesundheitssystems. - Thomas Maximilian Lener, Geschäftsführer pflege network

Die wichtigsten Ziele des Antrags im Überblick:

✅ Gesetzliche Anerkennung

Diplompfleger:innen sollen explizit als Gesundheitsdienstanbieter:innen im ASVG genannt und anerkannt werden – auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen wie Physiotherapie oder Psychotherapie.

✅ Aufnahme in den Leistungskatalog der Sozialversicherung

Pflegeleistungen wie:

  • Wundmanagement
  • Stomaversorgung
  • Infusionstherapie
  • Katheterwechsel
  • Blutabnahmen
  • Diabetes- und onkologische Beratung
  • pflegerische Prophylaxen
  • Bobath-Lagerung
  • medizinische Hautpflege … sollen sozialversicherungsrechtlich abrechenbar werden.

✅ Integration in bestehende Versorgungsstrukturen

Pflege soll systematisch in ELGA und andere Dokumentations- und Qualitätssicherungssysteme eingebunden werden. Das erhöht die Patient:innensicherheit, schafft Transparenz und fördert kontinuierliche Betreuung.

✅ Klare Vergütungsmechanismen

Analog zur Honorierung anderer Gesundheitsberufe sollen standardisierte Tarife für Pflegeleistungen etabliert werden – inklusive Kostenerstattung durch die Sozialversicherungsträger.

✅ Stärkung der Angehörigenpflege

Schulungs- und Beratungsangebote für pflegende Angehörige sollen künftig als anerkannte Pflegeleistung gelten.

Warum das ein Wendepunkt ist

Die freiberufliche mobile Pflege begleitet Menschen oft über längere Zeiträume. Sie erkennt Veränderungen frühzeitig, interveniert gezielt und trägt wesentlich dazu bei, Notfälle zu vermeiden und Ressourcen im Gesundheitswesen zu schonen.

„Pflege ist nicht nur Systemerhalterin – sie IST das System.“

Durch diesen Antrag wird diese Rolle sichtbar gemacht, anerkannt und strukturell gestärkt.

Was bedeutet das konkret?

  • Rechtsklarheit für alle freiberuflich Pflegenden
  • Stärkung der wohnortnahen Versorgung
  • Entlastung von Hausärzt:innen und Ambulanzen
  • Mehr Autonomie für Pflegeberufe
  • Regionale Arbeitsplätze und flexible Pflegeformen

💬 Jetzt liegt es an uns, diesen Antrag lautstark zu unterstützen – für ein Pflegesystem, das auf Qualifikation, Vertrauen und Gerechtigkeit basiert.

📄 Den vollständigen Entschließungsantrag finden Sie hier

Thomas Maximilian Lener

Geschäftsführer

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