Normkostensätze vom 01.01.2025 und Klientenselbstbehalte vom 01.04.2024
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Bei der Einkommensermittlung gilt:
Nachweise:
Nicht berücksichtigt:
Weitere einzubeziehende Einkommensarten (mit entsprechenden Nachweisen):
Es zählen nur regelmäßige Einkünfte, keine Einmalzahlungen oder Vermögenswerte.
Bei der Berechnung werden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Nachweise:
Jährliche Neuberechnung:
Vorzeitige Neuberechnung möglich bei:
Sonderregelungen:
Trotz sorgfältiger Prüfung erfolgt die Berechnung ohne Gewähr.
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